27.11.2015 von Jörg Julius
Yesmoke - Das jüngste Gericht?
Am Freitag hat nun am Potsdamer Landgericht vor der 5. Kammer, der Prozess gegen die nicht nur in Deutschland agierenden Drahtzieher in der Yesmoke-Story begonnen.
Zur Verhandlung steht u.a. ein Steuerschaden von knapp 60 Mio. Euro, erzeugt durch den Schmuggel und den illegalen Verkauf unversteuerter Zigaretten in Deutschland.
60 Mio. erscheint uns allen sicher als immens viel. Doch diese 60 Mio. Euro Schaden entsprechen sicherlich nur den Straftaten, für die die Staatsanwaltschaft glaubt die nötigen Beweise vorlegen zu können.
In Wahrheit dürfte dies nur die Spitze des Eisbergs sein. 60 Mio. Euro Steuerschaden bedeuten ca. 340 Mio. (illegal) verkaufte Zigaretten.
Wenn man jedoch die Produktionskapazität des Turiner Werkes von mehr als 11 Mrd. Zigaretten pro Jahr sieht und dagegen einem Marktanteil der Marke „Yesmoke“ von weniger als 1 Prozent des gesamten Italienischen Zigarettenmarktes von ca. 51 Mrd. Zigaretten in Rechnung stellt, also weniger als 510 Mio. in Italien legal verkaufter Zigaretten, dürfte sich die Frage stellen, wo denn die Differenz von mehr als 10 Mrd. produzierter Kippen verblieben ist? Selbst bei einer nur teilweisen Auslastung von unter 80% der Produktionskapazitäten sprechen wir immer noch von 8 Mrd. Zigaretten. Der durch das Yesmoke-Management und dessen kriminellen Helfershelfern verursachte Steuerschaden dürfte also ganz andere Dimensionen erreichen.
Nun muß sich also der deutsche Arm dieses Italienischen Betrugs- und Schmuggelkonsortiums vor Gericht verantworten, wegen Steuerhinterziehung, unrechmäßige Nutzung des EMCS-Verfahrens, Bestechung u.a.. Sollte das Gericht der Definition des Tatbestandes der Organisierten Kriminalität in dieser Sache folgen (was zu erwarten ist), dann kann dies erhebliche Folgen für die Strafzumessung im Falle einer Verurteilung für die Beschuldigten haben.
Allerdings haben mehrere Verteidiger der sechs Beklagten bereits zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag sowohl gegen den Vorsitzenden Richter als auch einen Beisitzer gestellt.
Ob somit die bisher durch das Gericht anberaumten 20 Verhandlungstage gegen die in der illegalen Zigarettenszene durchaus nicht unbekannten Beschuldigten ausreichend sind, mag zu bezweifeln sein.
Das Verfahren wird am 4. Dezember 2015 fortgesetzt.
jj
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